Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paulina Carl – Design & Product Strategy

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Paulina Carl, Sandrartstrasse 20, 80687 München ("Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern ("Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Design- und Produktstrategieleistungen ("Leistungen").

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Auftragnehmerin bietet ihre Leistungen ausschließlich im unternehmerischen (B2B-)Bereich an.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich oder in Textform ( z.B. E-Mail, Brief, Telefax) annimmt oder die Auftragnehmerin eine Auftragsbestätigung versendet.

(3) Für den Inhalt des Vertrages ist das Angebot oder die Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin in Schrift- oder Textform maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen stets der Textform (§ 126b BGB).

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien – zudem Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – haben stets Vorrang vor diesen AGB. Sie sind ebenfalls in Schrift- oder Textform festzuhalten.

3. Leistungsumfang

(1) Der Gegenstand der jeweiligen Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. "Problem Session" oder ein mehrmonatiges Engagement).

(2)Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Änderung, Erweiterung oder Reduzierung des im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfangs, teilt er dies der Auftragnehmerin in Textform mit. Die Auftragnehmerin prüft das Änderungsbegehren und unterbreitet dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot, aus dem sich insbesondere die Auswirkungen der Änderung auf den Leistungsumfang, den Zeitplan sowie die Vergütung gemäß § 5 Abs. 2 ergeben. Die Änderung des Leistungsumfangs sowie die hierauf entfallende Vergütungsanpassung werden erst mit Einigung der Parteien in Textform wirksam. Bis zu einer solchen Einigung bleibt die ursprünglich vereinbarte Leistung maßgeblich; die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, mit der Erbringung der geänderten Leistung zu beginnen, bevor eine Einigung erzielt wurde.

(3) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung nach bestem Wissen und aktuellem fachlichen Standard. Geschuldet ist ein sorgfältiges Tätigwerden im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB), nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs im Sinne eines Werkvertrags, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen, sofern dies mit dem Zweck des Vertrags vereinbar ist und der Auftraggeber nicht widerspricht.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung und benennt geeignete Ansprechpartner.

(2) Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Führt eine nach § 3 Abs. 2 vereinbarte Änderung des Leistungsumfangs zu einem Mehr- oder Minderaufwand, wird die Vergütung entsprechend angepasst. Die Anpassung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wird, auf Grundlage des im ursprünglichen Angebot zugrunde gelegten Stunden- bzw. Tagessatzes zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Der durch die Änderung verursachte Mehraufwand ist von der Auftragnehmerin nachvollziehbar zu dokumentieren und gesondert in Rechnung zu stellen; ein Minderaufwand wird entsprechend in Abzug gebracht. Erbringt die Auftragnehmerin auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Leistungen, ohne dass eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung hierüber getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB als vereinbart, sofern die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war.

(3) Für die "Problem Session" wird die Vergütung nach Durchführung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei mehrmonatigen Engagements erfolgt die Vergütung in der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Vergütung und Abrechnung.

(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

Es steht der Auftragnehmerin frei einen höheren Schaden nachzuweisen.

(7) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.

6. Terminverschiebung und Absage

(1) Vereinbarte Termine (insbesondere für die "Problem Session") können vom Auftraggeber bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden.

(2) Bei kurzfristigerer Absage oder Nichtwahrnehmung durch den Auftraggeber behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sofern sie die freigewordene Zeit nicht anderweitig nutzen konnte.

7. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Strategiedokumente, Präsentationen) für dessen eigene betriebliche Zwecke ein.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin

(2) Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, allgemeine Methoden, Vorgehensweisen und nicht kundenspezifisches Know-how, das im Rahmen des Auftrags entwickelt oder verwendet wird, auch außerhalb dieses Auftragsverhältnisses weiter zu nutzen.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt ohne vertrauliche Details als Referenz zu nennen (z. B. "Head of Product, [Branche]"). Eine Nennung mit Kunden- oder Projektnamen erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

8. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Vertragsverältnisses oder jederzeit auf dessen Verlangen alle ihr überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht, vollständig und unwiderruflich löschen. Dies gilt auch für Vervielfältigungen der Auftraggeberdaten bei der Auftragnehmerin, wie etwa Datensicherungen, nicht aber für Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung der Auftraggeberdaten dienen.

9. Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Engagements mit fester Laufzeit (z. B. drei Monate) endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits fällige Zahlungen sind auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung zu vergüten.

10. Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Eine Haftung für die Umsetzung von Empfehlungen und Strategien durch den Auftraggeber sowie für den wirtschaftlichen Erfolg umgesetzter Maßnahmen ist ausgeschlossen, da Entscheidungshoheit und Umsetzungsverantwortung beim Auftraggeber verbleiben.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, schwere Erkrankung, behördliche Anordnungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

12. Datenschutz

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter [https://paulinacarl.com/privacy-policy].

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Paulina Carl · Sandrartstrasse 20, 80687 München · info@paulinacarl.com · USt-IdNr./Steuernummer: DE462160985/146/133/22753